Unabhängige Schadensermittlung — damit alle für die Schadenerfassung und Behebung anfallenden Kosten einschließlich Wertminderung und Nutzungsausfall sachgerecht gegenüber der Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend gemacht werden können.
Ablauf
Kostenloser Erstanruf
Kurze Schilderung des Unfalls genügt. Wir klären, ob und welches Gutachten sinnvoll ist — ohne Verpflichtung.
Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug
Vor Ort beim Kunden, in der Werkstatt oder beim Abschleppunternehmen. Sie müssen nichts organisieren oder transportieren.
Gutachten erstellen & weiterleiten
Vollständige Schadensdokumentation mit Fotodokumentation, Reparaturkalkulation und Wertminderungsermittlung. Weiterleitung direkt an die Versicherung.
Ihre Ansprüche werden geltend gemacht
Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Abschleppkosten — wir dokumentieren alle Schadenpositionen sachgerecht und vollständig.
Ihre Ansprüche
Reparaturkosten
Sachgerechte Ermittlung und Dokumentation aller anfallenden Reparaturkosten einschließlich Lackierung.
Merkantile Wertminderung
Dauerhafter Wertverlust des Fahrzeugs nach einem Unfall — auch nach vollständiger Reparatur anerkannt.
Nutzungsausfall
Tagesgeld für jeden Tag ohne Fahrzeug — alternativ Erstattung tatsächlicher Mietwagenkosten.
Gutachterhonorar
Die Kosten des unabhängigen Sachverständigen sind bei unverschuldetem Unfall erstattungsfähig.
Wiederbeschaffungswert
Bei Totalschaden: sachgerechte Ermittlung des aktuellen Marktwertes Ihres Fahrzeugs.
Freie Gutachterwahl
Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.
Ihr Gutachter
Steffen Dreßler
KFZ-Sachverständiger · BVFS-Mitglied · KFZ-Meister
Einsatzgebiet
Kundenstimmen
„Top Service, kompetent und freundlich. Wir waren sehr zufrieden. Vielen Dank nochmal."
„Sehr freundlicher Kontakt. Kompetent in seiner Arbeit, schnell, sachlich und zuverlässig."
„Sehr gute Beratung und schnelle Bearbeitung meiner Aufträge. Herzlich Danke!"
Häufige Fragen
Bei unverschuldetem Unfall umfasst der Schadensersatzanspruch alle für die Schadenerfassung und Behebung anfallenden Kosten: Reparaturkosten, Gutachterhonorar, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten sowie Abschleppkosten. Im Einzelfall empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.
Nein. Sie haben das gesetzliche Recht auf freie Gutachterwahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Sachverständigen aufzwingen.
Auch bei geteilter Schuld kann ein unabhängiges Gutachten entscheidend sein. Wir klären das im kostenlosen Erstgespräch.
In der Regel noch am selben oder nächsten Werktag. Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug, wo immer es steht.
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung handelt in deren Interesse. Steffen Dreßler ist ausschließlich dem Geschädigten gegenüber verpflichtet und ermittelt den tatsächlichen Schaden ohne Interessenkonflikt.
Ja. Wir kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht — beim Abschleppunternehmen, in der Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause.
Schadenmeldung & Kontakt
Füllen Sie das Formular aus — wir melden uns innerhalb eines Werktages. Oder rufen Sie uns direkt an.
Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.
Direktkontakt
Wir sind werktags erreichbar und kommen schnell zu Ihnen.
Sachverständigenbüro Dreßler
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