Unfall gehabt? Wir dokumentieren Ihren Schaden.
Unabhängige Schadenermittlung – als Grundlage dafür, dass alle für die Schadenerfassung und Behebung anfallenden Kosten einschließlich Wertminderung und Nutzungsausfall gegenüber der Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend gemacht werden können.
- Seit 1998 tätig
- Keine Bindung an eine Versicherung
- Kfz-Meister und Sachverständiger
In 4 Schritten zum Gutachten
Kostenloser Erstanruf
Eine kurze Schilderung des Unfalls genügt. Wir klären, ob und welches Gutachten sinnvoll ist – ohne Verpflichtung.
Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug
Vor Ort bei Ihnen, in der Werkstatt oder beim Abschleppunternehmen. Sie müssen nichts organisieren oder transportieren.
Gutachten erstellen und weiterleiten
Vollständige Schadendokumentation mit Fotodokumentation, Reparaturkalkulation und Wertminderungsermittlung. Weiterleitung direkt an die Versicherung.
Alle Schadenpositionen dokumentiert
Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Abschleppkosten – wir dokumentieren alle Schadenpositionen sachgerecht und vollständig.
Bei unverschuldetem Unfall kommen als Schadenpositionen typischerweise Gutachterhonorar, Reparaturkosten, merkantile Wertminderung sowie Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten in Betracht. Sie richten sich gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Wir dokumentieren den Schaden technisch; eine Rechtsberatung ist das nicht. Für die rechtliche Durchsetzung empfehlen wir einen Anwalt.
Was das Gutachten dokumentiert
Reparaturkosten
Sachgerechte Ermittlung und Dokumentation aller anfallenden Reparaturkosten einschließlich Lackierung.
Merkantile Wertminderung
Dauerhafter Wertverlust des Fahrzeugs nach einem Unfall – auch nach vollständiger Reparatur. Wir ermitteln ihn im Gutachten.
Nutzungsausfall
Der Ausfall des Fahrzeugs ist eine eigene Schadenposition – alternativ werden tatsächliche Mietwagenkosten angesetzt.
Gutachterhonorar
Die Kosten des unabhängigen Sachverständigen sind bei unverschuldetem Unfall in der Regel erstattungsfähig.
Wiederbeschaffungswert
Bei Totalschaden: sachgerechte Ermittlung des aktuellen Marktwertes Ihres Fahrzeugs.
Freie Gutachterwahl
In der Regel müssen Sie den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Für die rechtliche Durchsetzung empfehlen wir einen Anwalt.
Über 30 Jahre Erfahrung – keine Bindung an eine Versicherung
Steffen Dreßler · Kfz-Sachverständiger · Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden · Kfz-Meister
- Kfz-Meister seit 1997
- Sachverständiger seit 1998
- Früher Geschäftsführer einer Mehrmarken-Autohausgruppe
- Keine Bindung an eine Versicherung
Unfallgutachten in Heiligenstadt, Leinefelde, Göttingen und Umgebung
- Heilbad Heiligenstadt
- Leinefelde-Worbis
- Mühlhausen
- Göttingen
- Nordthüringen
- Südniedersachsen
- Nordhessen
- Eichsfeld
Was unsere Kunden sagen
„Top Service, kompetent und freundlich. Wir waren sehr zufrieden. Vielen Dank nochmal.“
„Sehr freundlicher Kontakt. Kompetent in seiner Arbeit, schnell, sachlich und zuverlässig.“
„Sehr gute Beratung und schnelle Bearbeitung meiner Aufträge. Herzlich Danke!“
Diese Stimmen stammen von Kunden, für die wir ein Gutachten erstellt haben. Wir veröffentlichen sie mit deren Einwilligung, gekürzt auf den Vornamen. Eine weitere Überprüfung findet nicht statt.
Was Unfallgeschädigte fragen
Welche Kosten können nach einem unverschuldeten Unfall eine Rolle spielen?
Typische Schadenpositionen sind Reparaturkosten, Gutachterhonorar, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten sowie Abschleppkosten. Das Gutachten dokumentiert die technischen Positionen als Grundlage für Ihre Ansprüche. Welche Ansprüche Ihnen im Einzelfall zustehen, ist eine Rechtsfrage – für die rechtliche Durchsetzung empfehlen wir einen Anwalt.
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Als Geschädigter können Sie bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Für die rechtliche Durchsetzung empfehlen wir einen Anwalt.
Was ist bei Teilschuld oder unklarer Schuldfrage?
Auch bei geteilter Schuld kann ein unabhängiges Gutachten hilfreich sein, weil es den Schaden technisch sauber dokumentiert. Was das für Ihren Fall bedeutet, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch aus technischer Sicht; die rechtliche Bewertung gehört zu einem Anwalt.
Wie schnell kann ein Termin stattfinden?
Termine vereinbaren wir kurzfristig. Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug, wo immer es steht.
Was ist der Unterschied zum Gutachter der Versicherung?
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung wird von dieser beauftragt. Steffen Dreßler ist an keine Versicherung gebunden. Im Unfallgutachten arbeitet er in Ihrem Auftrag und ermittelt den Schaden nach technischen Maßstäben.
Kommen Sie auch zur Werkstatt oder zum Abschleppunternehmen?
Ja. Wir kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht – beim Abschleppunternehmen, in der Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause.
Schaden melden
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns innerhalb eines Werktages. Oder rufen Sie uns direkt an.
Lieber direkt sprechen?
Wir sind werktags erreichbar und kommen schnell zu Ihnen.
- Mobil0170 202 4528
- Telefon03606 508749
- E-Mailinfo@iasm-institut.de
- AnschriftAlfred-Weil-Straße 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt